Kooperatives Verwaltungshandeln

Sozialraumorientierung in Nordfriesland – Kooperatives Verwaltungshandeln

Ausgangssituation:

  • Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert Inklusion in allen Lebensbereichen.
  • Das Projekt wurde vor der Verabschiedung des BTHG konzipiert und umgesetzt
  • Erkenntnisse, dass Sozialleistungen nicht selten an den Zielen und Bedarfen der Menschen vorbei gingen
  • Aktivierende Kräfte, wie das persönliche Umfeld der Betroffenen, wurden zu selten genutzt
  • Präventive Arbeit war im System nicht im erforderlichen Maße vorgesehen
  • Die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger war konfliktbehaftet

Projektidee und Umsetzung:

  • Der Leistungsträger nutzt die rechtlichen Möglichkeiten und überträgt Teilaufgaben auf die Leistungserbringer in Form von sogenannten Unterstützungshandlungen
  • Die hoheitlichen Aufgaben verbleiben beim Leistungsträger

 

Entwickelt wurde daraus das kooperative Hilfeplanverfahren mit der kollegialen Fachberatung und die gemeinsame Gremienstruktur, die Konsens-Entscheidungen vorsehen.

 

Das Team der kollegialen Fachberatung trifft keine Entscheidungen über Hilfen, sondern spricht Empfehlungen zur Umsetzung der jeweiligen Hilfen aus. Die letztendliche Entscheidung über die Hilfen verbleibt beim Betroffenen selbst im Austausch mit dem Leistungserbringer und dem öffentlichen Träger.

 

Analog zum KFB werden auch in den Gremien Konsensentscheidung im Hinblick von gemeinsamen Empfehlungen getroffen. Können sich die Beteiligten nicht einigen, wird jede Seite für den eigenen Bereich entscheiden. (Anmerkungen: In der Zeit von 2013 bis Mitte 2019 ist dieser Fall nie eingetreten.)

 

  • Kooperatives Verwaltungshandeln führt zu einer deutlichen Reduzierung von Widerspruchs- und Klageverfahren
  • Absprachen und Verhandlungen dominieren die Zusammenarbeit auf Augenhöhe und führen zu spürbar mehr Zufriedenheit bei allen Beteiligten.

 

Datenschutz:

Wie können gemeinsame Fallbesprechungen mit Mitgliedern vom Leistungsträger und den Leistungserbringern unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gelingen?

  • Eine Einwilligungserklärung der Betroffenen muss vorliegen
  • Persönliche Daten werden nur pseudonymisiert in den KFB´s ausgetauscht

Für die weiteren Gremien, die sich mit Steuerungsaufgaben befassen, werden keine personenbezogenen Daten verwand.