Finanzen

Budgetfinanzierung

Grundsätzliches:

  • Jeder Leistungserbringer kann in Nordfriesland entscheiden, ob er ein Einrichtungsbudget in Anspruch nimmt. Die Trägerpluralität ist gewährleistet.
  • Der Individuelle Rechtsanspruch des Einzelnen bleibt bestehen
  • Das Einrichtungsbudget ist eine Verrechnungsform im Innenverhältnis zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger
  • Die Vergütung von Einzelfallleistungen wird im Rahmen eines Einrichtungsbudget als Gesamtbetrag geleistet
  • Öffnungsklauseln sorgen dafür, dass auf Fallzahlsteigerungen oder Fallzahlrückgang beidseitig durch bilaterale Gespräche reagiert werden kann
  • Das Modell der Sozialraumorientierung ist KEIN Sparmodell. Es dient dazu, dass im System vorhandene Geld besser einzusetzen und somit die weitere Kostensteigerung abzumildern.
  • Der Landesrahmenvertrag in Schleswig-Holstein ermöglichte über eine Experimentierklausel Einrichtungsbudgets zu vereinbaren

Die Finanzierungsform im Rahmen eines Budgets hat folgende Vorteile

  • Anreize zur Schaffung neuer sozialräumlicher Angebote
  • Keine Einzelfallfinanzierung
  • Kein Feilschen um Fälle bzw. (Fachleistungs-) Stunden
  • Der Betroffene mit seinem Willen, seinen Zielen rückt in den Vordergrund
  • Gemeinsame Fach- und Finanzverantwortung der Leistungserbringer und des Leistungsträgers
  • Planungssicherheit für die freien Träger
  • Flexible Verwendung des Geldes ist möglich
  • Förderung der Kooperation zwischen den Leistungserbringern
  • Wirtschaftliches Handeln der Leistungserbringer wird gefördert

Das Budget von 01.01.2013 bis zum 31.12.2014

  • Das Budget umfasst nur die Beträge für „Fälle“ für die der Kreis Nordfriesland Leistungsträger ist
  • Grundlage für das erste Budget sind die in 2011 gezahlten Beträge an die Einrichtungen plus eine Steigerungsrate für 2012
  • Es erfolgte eine Ist-Kosten Abrechnung im vereinfachten Verfahren analog der Abrechnungen die auch die KOSOZ zu Grunde legt.
  • Quartalsweise wurden Abrechnungen der einzelnen Einrichtungen vorgelegt und in der AG Auswertung besprochen (hohe Transparenz)
  • Defizite der Leistungserbringer werden durch den vereinbarten Defizitausgleich ausgeglichen
  • Ausgaben über 5.000 Euro, die Zusatzbeschaffung sind, werden in den Sozialraumkonferenzen vorgestellt und dort abgestimmt
  • Für Einsparungen im Budget gilt die 30/30/40 Regelung:
    • 30% fließen an den Leistungsträger zurück für sozialräumliche Arbeit oder den Defizitausgleich bei anderen Leistungserbringern
    • 30% verbleiben beim Leistungserbringer
    • 40% der Einsparungen werden vom Leistungserbringer für sozialräumliche Arbeit eingesetzt. Die Entscheidung über die Verwendung liegt bei den Sozialraumkonferenzen

Das Land Schleswig-Holstein beschließt im Jahr 2014 ein neues AG SBG XII. Für den Kreis Nordfriesland bedeutet dies, dass weniger Mittel als im Jahr 2013 zur Verfügung stehen. Im Rahmen des AG SGB XII wurde eine pauschale Steigerung von 2,5% festgelegt. Gemeinsam macht man sich auf die Suche nach einer „neuen“ Berechnungsgrundlage für die Budgets, die den Entwicklungen auf Landesebene Rechnung tragen.

Das Budget von 01.01.2015 bis 31.12.2019

  • Ab 2015 werden keine Budgets mehr ausgeglichen
  • Die jährliche Steigerung der Budgets wird auf 2% festgeschrieben, 0,5% werden für FuA/FüA zur Verfügung gestellt
  • 90% möglicher Überschüsse verbleiben bei den Leistungserbringern
  • 10% der Überschüsse werden für sozialräumliches Arbeit eingesetzt. Die Verwendung der Mittel wird in den Sozialraumkonferenzen abgestimmt.
  • Der Kreis Nordfriesland stellt 0,5% des Budgets den in der EGH budgetierten Einrichtungen für sozialräumliches Arbeiten zur Verfügung
  • Der Kreis stellt ebenso 0,5% der nicht-budgetierten Transferaufwendungen des Vorjahrs für sozialräumliches Arbeiten zur Verfügung

Die am Projekt Beteiligten vereinbaren, dass es eine projektkonforme Leistungs- und Vergütungsvereinbarung gibt, die Leistungserbringer und Leistungsträger bilateral verhandeln. Dies führte auch zu einer gleichen Vergütung für Nordfriesen und „Externe“.

Im nächsten Schritt wird seit 2019 ein Gesamtbudget für Nordfriesen und „Externe“ in einigen Einrichtungen erprobt.

Das Budget im Rahmen des BTHG ab 01.01.2020

Die Berechnungsgrundlagen für die Budgets 2020 finden Sie hier in Kürze.