Wahl der Selbstvertretung der Nutzer

Wahlberechtigte:

  • Wahlberechtigt sind alle Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe Erwachsene in Nordfriesland in Anspruch nehmen (dies umfasst auch diejenigen, deren Leistungen durch einen auswertigen Leistungsträger finanziert werden).
  • Für den Bereich der Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, die zum Zeitpunkt der Wahl und/oder darüber hinaus von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen können, üben die Fürsprecher/in das Wahlrecht stellvertretend aus.

Wählbar in die Selbstvertretung:

  • Wählbar in die Selbstvertretung sind alle Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Nordfriesland in Anspruch nehmen
  • Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, wird eine Assistenz zur Verfügung gestellt

Mitglieder der Nutzervertretung, Wahlperiode und Revisionsverfahren

Für jeden Sozialraum sollten möglichst drei Nutzer aus dem Bereich der seelischen und Suchtbeeinträchtigungen und drei Nutzer aus dem Bereich des geistig/körperlichen Beeinträchtigung gewählt werden, um die Beteiligung an den sozialräumlichen Gremien hier zum Beispiel Sozialraumkonferenzen in Husum, Bredstedt und Niebüll und regionalen Treffen, wie zum Beispiel auf Sylt sicherzustellen. Beteiligung an anderen regional, lebensweltlich entstehenden Arbeitsgruppen (im Rahmen der Eingliederungshilfe Erwachsene in Nordfriesland) ist gewünscht und wird befördert.

Jedem Sozialraum steht es frei unterschiedliche Wahlkreise zu benennen und die Anzahl der zu wählenden Nutzer innerhalb des oben genannten Rahmens festzulegen. Für den Sozialraum Nord soll es beispielsweise zwei Wahlkreise geben. Für den Wahlkreis der „Inseln“ werden zwei Nutzer gewählt. Für den Wahlkreis „Festland“ 4 Nutzer.

Gewählt werden die  Nutzer für den Zeitraum von 2 Jahren. Übergangsweise können die Vertreter für maximal 1 weiteres Jahr im Amt bleiben.  (siehe Revisionsverfahren)

Zum Ende der Wahlperioden wird das Verfahren der Nutzerbeteiligung regelhaft von der Fachkonferenz überprüft (Revision) und ggf. angepasst. Aufgaben der Selbstvertretung (Stand 30.05.18):

  • Teilnahme an den Vorbereitungstreffen (organisiert durch Koordinierungsstelle) zur Vorbereitung der Gremien
  • Teilnahme an den Gremien
    • Sozialraumkonferenz, monatlich, 1 Teilnehmer der Nutzer pro Sozialraum, stimmberechtigt, Konsensentscheid (Entscheidung muss einstimmig sein)
    • Lenkungsgruppe, alle 3 Monate, 2 Teilnehmer kreisweit, stimmberechtigt, Konsensentscheid (Entscheidung muss einstimmig sein)
  • Vertretung von Erfahrungen und Meinungen nicht von eigenen Interessen
  • Auf die Konferenzen gehören Themen, die für den Sozialraum (die Lebenswelt) wichtig sind in Abgrenzung zu den Themen aus den Einrichtungen
  • Die Koordinierungsstelle klärt die Selbstvertretung über die Konsequenzen beim Verstoß gegen die Schweigepflicht und Datenschutzbestimmung wiederkehrend auf, dies umfasst auch die Aufklärung darüber, dass sensible Daten und Finanzen nicht weitergeben werden dürfen. Die Aufklärung wird durch Unterschrift dokumentiert.
  • Aufgaben und Termine, die über die bisher genannten hinaus gehen werden in den jeweiligen Sozialraumkonferenzen abgestimmt

Wahlvorbereitung:

  • Die Koordinierungsstelle entwirft ein Wahlplakat und verteilt dieses an die Einrichtungen
  • Die Koordinierungsstelle erstellt ein Plakat zur Veröffentlichung der Wahlergebnisse
  • Die Leistungserbringer informieren ihre Nutzer über die anstehenden Wahlen und die Möglichkeit sich in der Selbstvertretung zu engagieren
  • Interessierte Menschen melden sich bei der Koordinierungsstelle
  • Darüber hinaus können Leistungserbringer  potentielle Kandidaten der  Koordinierungsstelle melden
  • Die Koordinierungsstelle in Zusammenarbeit mit den derzeit aktiven Nutzervertretern führt einen Workshop mit den Interessenten durch
    • Aufgaben der Selbstvertretung
    • Informationen zum Wahlverfahren und zur eigenen Darstellung
  • Leistungserbringer unterstützen Wahlkandidaten bei der Erstellung eines Wahlflyers bzw. Wahlvideos
  • Die Koordinierungsstelle entwirft Wahlunterlagen und leitet diese an die Einrichtungen weiter

Wahlverfahren:

  • Die Wahl erfolgt anonym im Briefwahlverfahren
  • Die Wahlleitung übernimmt der Wahlvorstand. Die Koordinierungsstelle stellt ihre Ressourcen zur Verfügung. Der Wahlvorstand wird von der Fachkonferenz benannt.
  • Die Wahlvorschläge und Wahlunterlagen werden über die Einrichtungen an die Wahlberechtigten verteilt. Die Nutzer, die Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets erhalten, werden vom Kreis über die Wahl informiert und mit allen notwendigen Unterlagen versorgt.
    • Zu beachten ist hier, dass Menschen die von zwei Einrichtungen betreut werden, keine doppelten Wahlunterlagen erhalten (Vorschlag: Die Werkstätten/ Arbeitsbereiche verteilen an alle Beschäftigten, die Betreuung im Wohnbereich nur an die Klienten, die nicht in einem Arbeitsbereich angebunden sind)
  • Die Nutzer, die Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets in Anspruch nehmen, werden vom Kreis Nordfriesland über die Kandidatensuche, die Wahl, das Wahlverfahren informiert. Die Wahlunterlagen werden ihnen zugeschickt und ein frankierter Rückumschlag, welcher an die Koordinierungsstelle adressiert ist, wird den Unterlagen beigelegt.
  • Der Wahlzeitraum beträgt 15 Werktage
  • Die Rückläufer der Wahlumschläge werden in den Einrichtungen in von den Einrichtungen zur Verfügung gestellten Wahlurnen gesammelt und an die Koordinierungsstelle weitergegeben
  • Die Wahlergebnisse werden an einem vorher benannten Termin binnen 5 Werktagen nach der Wahl in einer öffentlichen Sitzung des Wahlvorstandes ermittelt.

 

Nach der Wahl:

  • Die Koordinierungsstelle informiert die Kandidaten und die Einrichtungen über die Ergebnisse. Die Einrichtungen veröffentlichen die Ergebnisse.
  • Gemeinsamer Termin mit dem Landes- und Kreisbehindertenbeauftragten zur Einstimmung auf die anstehenden Aufgaben
  • Gemeinsamer Termin mit anderen organisierten Nutzern in Schleswig-Holstein (nach Einarbeitung)

 

Zeit- und Ablaufplan der Wahl zur Selbstvertretung der Nutzerinnen und Nutzer in Nordfriesland 2022/2023

Musterzeit- und Ablaufplan der Wahl zur Selbstvertretung der Nutzerinnen und Nutzer in Nordfriesland 2022/2023