FuA und FüA

 

Vom Fall zum Feld

FuA und FüA Mittel sind Einzelfallmittel, die in drei unterschiedlichen Segmenten eingesetzt werden.

Fallspezifische Arbeit beinhalte alle Aktivitäten, die sich unmittelbar auf den als Fall identifizierten Menschen, das System oder eine Gruppe beziehen.

Fallbezogene Ressourcenmobilisierung erweitere den Blick ausgehend von der Fallkonstellation über den Fall hinaus auf die Akquise / Mobilisierung von Ressourcen im Sozialraum, um diese für die Fallarbeit zu nutzen.

Fallunspezifische Arbeit umfasse  Aktivitäten, die sich auf den sozialen Raum richten um Ressourcen zu erschließen, zu aktivieren, zu pflegen und um Wissen über Themen / Bedarfslagen im Quartier zu erlangen. Fallunspezifische Tätigkeiten werden auch mit dem Blick darauf geleistet, dass sie später der Einzelfallhilfe zugutekommen können und zielen auf die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen ab.

Grundsätzlich gilt im Rahmen der FuA- und FüA- Arbeit, dass

  • FuA/FüA den Leistungsberechtigten dienlich ist und sie, ergänzend zur Einzelfallarbeit dabei unterstützen solle
  • FuA/FüA die Fachkräfte dabei unterstützen solle, Einzelfallleistungen weiter zu qualifizieren und sie ggf. auch zu ersetzen bzw. anzupassen
  • im Bereich FuA/FüA müsse daher ein Bezug zur Fallarbeit herstellbar sein

 

Bei der Erreichung der individuellen Ziele im Einzelfall kann FuA/FüA dazu beitragen

  • Individualleistungen zu reduzieren
  • Einzelfallleistungen auf kreative Art zu verbessern
  • Einzelfallleistungen zu flexibilisieren und damit zu bewirken, die Leistungen anzupassen und/oder einzustellen
  • (spätere) Leistungsansprüche zu vermindern und/oder zu verhindern

 

FuA und FüA in Nordfriesland

FuA und FüA sind grundsätzliche Bestandteile in der Arbeit in Nordfriesland. Die Überarbeitung der Leitziele hat dazu geführt, dass FuA-FüA ein eigenes Leitziel erhalten hat und nicht mehr, wie in der Projektzeit in verschiedenen Zielen auftaucht. Ab 2020 heißt es:

„Sozialräumliches Arbeiten

Der Sozialraum bietet ausreichend Ressourcen, Menschen mit Behinderungen  eine angemessene Teilhabe zu ermöglichen und möglichst wenig auf individualisierte Angebote angewiesen zu sein.

  • FuA und FüA im Rahmen der täglichen Arbeit

Die Erkundung und der Einsatz von Sozialraumressourcen ist Bestandteil der Arbeit der Fachkräfte um den Leistungsberechtigten eine angemessene Teilhabe zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

  • Niedrigschwellige Zugänge

Die Fachkräfte der Vertragspartner gestalten niedrigschwellige Zugänge zu Angeboten im Sozialraum.

  • FuA und FüA im Rahmen von Sozialräumlichen Projekten

In den Sozialräumen werden die Fallunspezifische Arbeit (FuA) und die Fallübergreifende Arbeit (FüA) systematisch aufgebaut. Hierzu werden geeignete Projekte gefördert.

Die Vertragspartner stellen ihren Fachkräften die notwendigen zeitlichen Ressourcen zur Verfügung.“