Ziele von 2013-2019

Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe

Erwachsene in Nordfriesland

 

 

Präambel:

 

Der Kreis Nordfriesland und die am Modellprojekt beteiligten Träger mit ihren Einrichtungen nach SGB XII in Nordfriesland wollen in einem gemeinsam gestalteten Prozess neue Wege der Zusammenarbeit und der Finanzierung der Eingliederungshilfe entwickeln und erproben.

Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass das Modellprojekt innerhalb des Landesrahmenvertrages (LRV) angesiedelt ist und daher alle Bestimmungen des LRV auf jener Ebene weiterhin Gültigkeit besitzen.

Der Kreis Nordfriesland und die beteiligten Träger mit ihren Einrichtungen arbeiten partnerschaftlich und gleichberechtigt zusammen und treffen einvernehmliche Entscheidungen.

Allen am Modellprojekt beteiligten Trägern ist bewusst, dass der verantwortungsvolle Umgang mit den öffentlichen Finanzmitteln ein Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Sozialstaates ist.

Daher übernehmen sie gemeinsam die fachliche und wirtschaftliche Verantwortung für den Sozialraum.

„Fachliche Verantwortung“ bedeutet, dass die Vertragspartner die individuellen Interessen und Bedarfe der Menschen mit Behinderung als Leitlinie ihres Handelns verstehen und umsetzen.

 

„Wirtschaftliche Verantwortung“ bedeutet, dass die Vertragspartner sich darum bemühen, das Sozialraumbudget nicht zu überschreiten.

 

Das Modellprojekt ist der Versuch, fachliche Weiterentwicklung und Begrenzung der Kostensteigerung zu vereinbaren.

 

Die Vertragspartner arbeiten vertrauensvoll und kooperativ

zusammen. Dies drückt sich insbesondere in einer vorbehaltlosen ehrlichen, und transparenten Arbeitsweise der Gremien der Partner im Modellprojekt aus.

 

Die betroffenen Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter sowie die nicht am Modellprojekt beteiligten Einrichtungen werden in geeigneter und angemessener Weise regelmäßig mit einbezogen..

 

Vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen sollen folgende Ziele durch das Modellprojekt erreicht werden:

 

 

Gesamt- und Teilhabeplanung

 

Der Wille des Betroffenen steht im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung. Es gibt eine kooperative Gesamt- und Teilhabeplanung, in der der Wille der Betroffenen und die (persönlichen, Umfeld- und Sozialraum-) Ressourcen herausgearbeitet werden.

 

Es soll ein Einvernehmen zwischen Leistungsberechtigtem, Leistungserbringer und Leistungsträger erzielt werden.

 

Der Teilhabebedarf wird ausschließlich nach fachlichen und nicht nach finanziellen Erwägungen festgestellt. Gemäß § 119 SGB IX ist über die Barmittel zu beraten, wenn der Leistungsberechtigte in einer besonderen Wohnform lebt.

 

Die passende Hilfe zur Teilhabe wird zum richtigen Zeitpunkt erbracht.

 

 

Leitziele

 

 

Maßgeschneiderte Angebote

 

Die Angebote zur Unterstützung der Leistungsberechtigten werden in jedem Einzelfall spezifisch entwickelt.

 

 

Flexible Gestaltung der Assistenzangebote unter Aufrechterhaltung der Beziehungskontinuität

 

Ein flexibler Wechsel zwischen den verschiedenen Angeboten (auch unterschiedlicher Träger) unter Aufrechterhaltung der Beziehungskontinuität soll ermöglicht werden.

 

 

Sozialräumliches Arbeiten

 

Der Sozialraum bietet ausreichend Ressourcen, Menschen mit Behinderungen  eine angemessene Teilhabe zu ermöglichen und möglichst wenig auf individualisierte Angebote angewiesen zu sein.

 

  1. FuA und FüA im Rahmen der täglichen Arbeit

Die Erkundung und der Einsatz von Sozialraumressourcen ist        Bestandteil der Arbeit der Fachkräfte um den Leistungsberechtigten eine angemessene Teilhabe zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

 

  1. Niedrigschwellige Zugänge

Die Fachkräfte der Vertragspartner gestalten niedrigschwellige Zugänge zu Angeboten im Sozialraum.

 

  1. FuA und FüA im Rahmen von Sozialräumlichen Projekten

In den Sozialräumen werden die Fallunspezifische Arbeit (FuA) und die Fallübergreifende Arbeit (FüA) systematisch aufgebaut. Hierzu werden geeignete Projekte gefördert.

 

Die Vertragspartner stellen ihren Fachkräften die notwendigen zeitlichen Ressourcen zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeit und soziale Teilhabe

 

Alle Menschen haben die Möglichkeit, einer Tätigkeit nachzugehen und dabei am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

 

  1. Teilhabe am Arbeitsleben

Alle Menschen haben die Möglichkeit, einer Beschäftigung nachzugehen, die ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit erhält, entwickelt, verbessert oder wiederherstellt und ihre Persönlichkeit weiterentwickelt.

 

Gemeinsam mit Arbeitgebern werden Angebote geschaffen, die es ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden.

 

  1. Soziale Teilhabe/Tätigkeit

Alle Menschen haben die Möglichkeit, einer Tätigkeit nachzugehen, die ihre Fähigkeiten erhält, entwickelt, verbessert oder wiederherstellt und ihre Persönlichkeit weiterentwickelt.

 

 

Kooperation zur Entwicklung der Sozialräume

 

Die Vertragspartner informieren einander frühzeitig, fortlaufend und umfassend über die Herausforderungen in den Sozialräumen beziehungsweise im Sozialraum Nordfriesland. Sie entscheiden im Konsens über identifizierte Bedarfe an Strukturen und Angeboten und verpflichten sich, diese in Kooperation zu gestalten.

 

 

Fachliche Standards

 

Die Vertragspartner verpflichten sich vereinbarte fachliche Standards gemeinsam zu implementieren, umzusetzen und weiter zu entwickeln.

 

 

Ein Modell für Nordfriesland

 

Gemeinsames Ziel der Vertragspartner ist, dass alle Träger, die in Nordfriesland im Rahmen der EGH E Angebote erbringen, sich vertraglich verpflichten  am Modell der Sozialraumorientierung (inklusive Budgetierung) teilzunehmen.

 

 

Hilfeplanung

Der Wille des Betroffenen steht im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung. Es gibt eine kooperative Hilfeplanung, in der der Wille der Betroffenen und die (persönlichen, Umfeld- und Sozialraum-) Ressourcen herausgearbeitet werden.

Es soll ein Einvernehmen zwischen Leistungsberechtigtem, Leistungserbringer und Leistungsträger erzielt werden.

 

Der Hilfebedarf wird ausschließlich nach fachlichen und nicht nach finanziellen Erwägungen festgestellt.

Die passende Hilfe zur Teilhabe muss zum richtigen Zeitpunkt erbracht werden.

 

 

 

 

           

Maßgeschneiderte Angebote

Die Angebote zur Unterstützung der Leistungsberechtigten werden in jedem Einzelfall spezifisch entwickelt, jenseits von vorhandenen ambulanten oder stationären Angeboten sowie der klassischen Leistungsfelder und Gesetzessystematik.

 

Flexibler Wechsel zwischen ambulant und stationär

Ein flexibler Wechsel zwischen den verschiedenen Angeboten (auch unterschiedlicher Träger) unter Aufrechterhaltung der Beziehungskontinuität soll ermöglicht werden.

 

 

Fallunspezifische Arbeit (FuA)

Die Vertragspartner werden initiativ, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an Angeboten in den Sozialräumen (Sozialraumressourcen) zu ermöglichen.

In den Sozialräumen wird die „Fallunspezifische Arbeit“ (FuA) systematisch aufgebaut, so dass z. B. bereits vorhandene Sozialraumressourcen von Menschen mit Behinderungen besser genutzt werden können.

 

 

Arbeit und Teilhabe

Alle Menschen haben die Möglichkeit, einer Tätigkeit nachzugehen, die sie als sinnvoll empfinden und dabei am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Gemeinsam mit Vertretern des allgemeinen Arbeitsmarktes werden Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

 

 

Niedrigschwellige Angebote

Die Vertragspartner beteiligen sich an der Gestaltung niedrigschwelliger Zugänge zu Angeboten im Sozialraum.

 

Freiräume in der Arbeit

Die Vertragspartner haben die notwendigen Freiräume, ihre Arbeit gemäß den fachlichen Notwendigkeiten zu gestalten.