Sozialraumorientierung als Handlungskonzept
der Eingliederungshilfe im Kreis Nordfriesland
Seit 2002 arbeitet der Kreis Nordfriesland im der Jungendhilfe konsequent sozialraumorientiert, das heißt die Hilfen zur Erziehung werden individuell maßgeschneidert und richten sich an den Zielen der Betroffenen aus.
Die Organisations- und Finanzstrukturen sind so gestaltet, dass sie die fachlichen Ziele befördern. So konnten neben flexiblen Einzefall-Hilfen auch zahlreiche „fallunspezifische“ Ansätze entwickelt und Projekte realisiert werden. Dabei blieben die Ausgabensteigerung der Jugendhilfe im HzE- Bereich mit durchschnittlich 1% pro Jahr deutlich unter dem Bundesdurchnschnitt.
Seit 2009 wird die Sozialraumorientierung auch in der Eingliederungshilfe für Kinder umgesetzt. Auch hier sind die Erfahrungen sehr positiv, Sozialraumorientierung befördert konsequent die Idee der Inklusion.
Seit 2013 entwickelten und erprobten der Kreis Nordfriesland und die am Modellprojekt beteiligten Träger mit ihren Einrichtungen und Diensten nach dem SGBXII in einem gemeinsam gestalteten Prozess neue Wege der Zusammenarbeit. Im Dezember 2017 wurde das Modellprojekt mit einem einstimmigen Kreistagsbeschluss in den Regelbetrieb überführt. Alle Beteiligten arbeiten weiterhin partnerschaftlich und gleichberechtigt zur Weiterentwicklung des Modells auf Augenhöhe zusammen.
Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass das Projekt innerhalb der Landesrahmenvertrags (LRV) angesiedelt ist und daher allen Bestimmungen des LRV auf jeder Ebene weiterhin Gültigkeit besitzen.
Den beteiligten Akteuren ist bewusst, dass der verantwortliche Umgang mit den öffentlichen Finanzmitteln einen Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Sozialstaates ist.
Daher übernehmen sie gemeinsam die fachliche und wirtschaftliche Verantwortung für den Sozialraum Nordfriesland.
„Fachliche Verantwortung“ bedeutet, dass die Vertragspartner die individuellen Ziele und Bedarfe der Menschen mit Behinderung als Leitlinie ihres Handelns verstehen und umsetzen.
„Wirtschaftliche Verantwortung“ bedeutet, dass die Vertragspartner sich darum bemühen, mit den im Budget zur Verfügung gestellten Mitteln auszukommen.
Das Modell „Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe Erwachsene in Nordfriesland“ ist der Versuch fachliche Weiterentwicklung und Begrenzung der Kostensteigerung zu vereinbaren.
Die Vertragspartner arbeiten vertrauensvoll und kooperativ zusammen und treffen alle anstehenden Entscheidungen im Konsensprinzip. Dies drückt sich insbesondere in einer vorbehaltlosen, ehrlichen und transparenten Arbeitsweise der Gremien aus.
Die Betroffenen Menschen mit Behinderung und ihre gewählten Vertreten werden aktiv am Entscheidungsprozess durch Teilnahme an den Gremien beteiligt.
Die nicht budgetieren Einrichtungen werden in geeigneter und angemessener Weise regelhaft in den Prozess mit eingebunden.