Aufgaben
Selbstvertretung der Nutzer/innen in Nordfriesland
Nicht über (die Nutzer/innen) sondern gemeinsam auf Augenhöhe mit den Nutzer/innen die Lebenswelten gestalten!
Schon im Rahmen des Modellprojekts (2013-2017) ist eine Beteiligung der Nutzer/innen an den Entscheidungsprozessen gewollt und umgesetzt worden. In den einzelnen Sozialräumen (siehe Sozialräume) sind verschiedene Beteiligungsformate erprobt worden und gemeinsam mit den Nutzer/innen wurde für die Beteiligung im Modell Sozialraumorientierung ab 2019 folgendes festgelegt:
- Es gibt alle 2 Jahre ein Wahl an der alle Nutzer/innen der Eingliederungshilfe in Nordfriesland als Wahlberechtigte teilnehmen können. Aus dem Kreis der Wahlberechtigten haben alle die Möglichkeit sich als Kandidat/in zur Wahl aufstellen zu lassen.
Ein entsprechendes Wahlverfahren wird von der Koordinierungsstelle entwickelt und die Wahl wird in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Eingliederungshilfe und dem Kreis Nordfriesland umgesetzt.
- Die Aufgaben der Selbstvertretung der Nutzer/inne wurden wie folgt beschrieben:
- Teilnahme an den Vorbereitungstreffen (organisiert durch Koordinierungsstelle) zur Vorbereitung der Gremien
- Teilnahme an den Gremien
- Sozialraumkonferenz, monatlich, 1 Teilnehmer der Nutzer pro Sozialraum, stimmberechtigt, Konsensentscheid (Entscheidung muss einstimmig sein)
- Lenkungsgruppe, alle 3 Monate, 2 Teilnehmer kreisweit, stimmberechtigt, Konsensentscheid (Entscheidung muss einstimmig sein)
- Vertretung von Erfahrungen und Meinungen nicht von eigenen Interessen
- Auf die Konferenzen gehören Themen, die für den Sozialraum (die Lebenswelt) wichtig sind in Abgrenzung zu den Themen aus den Einrichtungen
- Die Koordinierungsstelle klärt die Selbstvertretung über die Konsequenzen beim Verstoß gegen die Schweigepflicht und Datenschutzbestimmung wiederkehrend auf, dies umfasst auch die Aufklärung darüber, dass sensible Daten und Finanzen nicht weitergeben werden dürfen. Die Aufklärung wird durch Unterschrift dokumentiert.
- Aufgaben und Termine, die über die bisher genannten hinaus gehen werden in den jeweiligen Sozialraumkonferenzen abgestimmt
Die Erfahrungen aus der Projektzeit haben gezeigt weitere Aufgaben wie Meinungsbildabfragen in den Einrichtungen, Beratungen (hier auch wegen rechtlicher Bedenken) den Umfang einer ehrenamtlichen Betätigung übersteigen.
Ehrenamtliche Berater im Sinne der Teilhabebegleitung können in Nordfriesland über das Projekt „Augenhöhe“ in Zusammenarbeit mit der EUTB qualifiziert werden.
Im Rahmen der Möglichkeiten des BTHG wird zurzeit geprüft inwieweit Assistenzleistungen zur Unterstützung im Ehrenamt genutzt werden können, um die Selbstvertretung der Nutzer/innen und die Teilhabebegleiter/innen zu stärken.